Klarstellung: Bürgerbegehren – alles andere als überflüssig!

In dem Artikel der WN vom 21.08.2019 wird mitgeteilt, dass der CDU-Fraktionschef Stefan Weber das Bürgerbegehren der Seebrücke Münster als „politisch überflüssig“ betrachtet. Gemeinsam mit Grünen-Fraktionschef Otto Reiners wird auf einen an Oberbürgermeister Markus Lewe gerichteten Brief verwiesen, in dem die beiden regierenden Fraktionen ihn bitten, „bei (…) Land und Bund deutlich zu machen, dass Münster Flüchtlinge zusätzlich aufnehmen will und auf eine Anrechnung verzichtet“. Damit sei das Kriterium des Sicheren Hafens bereits erfüllt.
Ein Sicherer Hafen sieht vor, dass die Stadt sich generell bereit erklärt, zusätzlich, d.h. über die vom Bund festgelegte Aufnahmequote hinaus, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Außerdem beinhaltet “Sicherer Hafen” eine klare Positionierung gegen die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung und ihre aktive Unterstützung. Als Seebrücke Münster fordern wir die Stadt darüber hinaus auf, sich der Potsdamer Erklärung der “Städte Sicherer Häfen” anzuschließen, um sich ganz konkret in diesem Städtebündnis aktiv gegen das Sterben im Mittelmeer einzusetzen.
In der Darstellung von CDU und Grünen wird nun jedoch unterschlagen, dass beide Fraktionen jüngst im Mai 2019 erneut explizit gegen einen Antrag im Sinne der Seebrücke Münster gestimmt haben!
Stattdessen wurde die Bereitschaft zur Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen an das sogenannte NesT-Programm (Neustart im Team) geknüpft, bei dem die Aufnahme von der privaten Unterstützung von Münsteraner*innen abhängig gemacht wird. Das bedeutet eine Privatisierung des Asylrechts, die wir strikt ablehnen. Im Brief nennt sich dies beschönigend die Gewährleistung der Aufnahme und Integration “unter breiter Mitwirkung der Münsteraner Zivilgesellschaft”. Auch handelt es sich bei „besonders Schutzbedürftigen“ um eine Kategorie, die auf Menschen, die aus Seenot gerettet wurden, nicht angewendet werden kann, da die Klassifikation vom UNHCR vor der Flucht vorgenommen wird.
Ob das NesT-Programm überhaupt eine zusätzliche Aufnahme vorsieht oder diese auf die vom Bund zugewiesene Anzahl angerechnet werden muss, war auch in der Ratssitzung noch eine offene Frage. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das NesT-Programm keine zusätzliche Aufnahme von geflüchteten Menschen in Deutschland vorsieht.

Dass Grüne und CDU ihre Beschlüsse in Richtung eines Sicheren Hafens interpretieren, begrüßen wir selbstverständlich. Ein Brief an den Oberbürgermeister ersetzt jedoch keinen Beschluss des Rates der Stadt Münster. Insofern bleibt uns nur der Weg eines Bürgerbegehrens.
Das Argument, dass ein Scheitern unseres Bürgerbegehrens die generelle Aufnahmebereitschaft Münsters bedrohe, kann angesichts der Tatsache, dass diese Warnung von den verantwortlichen regierenden Parteien stammt, nur als Farce betrachtet werden.
Die Seebrücke ist von einem erfolgreichen Ausgang des Bürgerbegehrens überzeugt und setzt auf eine breite Unterstützung aus der Öffentlichkeit, um ein bundesweites Zeichen der Solidarität mit Menschen auf der Flucht zu setzen.