Am Mittwoch, den 23. Januar, findet der letzte Vortrag aus unserer Reihe „Grenzkritik“ in diesem Semester statt, die wir gemeinsam mit dem AK Zu Recht organiseren. Dieses Mal zu Gast: Hanah Abdullahi Musse Abucar mit dem Vortragstitel: „Rassismus im Recht – Die Konstruktion eines ‚Anderen‘ in den Integrationsgesetzen“
Das Integrationsrecht hat eine Doppelfunktion: zum einen soll es Ausschlüssen entgegenwirken, zum anderen (re-)produziert es sie auch. Gesellschaftliche und rechtliche (rassistische) Ausschlüsse bleiben wenig beachtet. Stattdessen wird in neoliberaler Logik die Leistung der sich zu Integrierenden in den Vordergrund gestellt. Doch schon die Wortwahl Integration suggeriert eine homogene Dominanzgesellschaft, in die sich die „Anderen“ einpassen sollen.
Integration ist ein ebenso viel diskutierter wie ungenauer Begriff im Migrations-(folgen-)recht. Der Vortrag wird der Frage nachgehen, wie die Landesintegrationsgesetze Migrant*innen und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund zu einer homogenen Gruppe der „Anderen“ bestimmen, die (potenziell) integrationsbedürftig ist. Dabei wird das „Eigene“ als Norm bestimmt, aus deren Perspektive die Integrationsziele und -indikatoren aufgegeben werden. Doch schon die Konstruktion und Exklusion der „Anderen“ ist Ausgangspunkt von Diskriminierung. Wird dabei als Gegenstück zum „christlichen Westen“ wird der „islamische Orient“ konstruiert, stehen die Bilder in postkolonialer Tradition.
Mittwoch, 22. Januar
19 Uhr
H3 (Schlossplatz 46, 48149 Münster)
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