Grenzkritik: S. Nitschke – „Abschiebehaft als Ausschlussinstitution“
Rassismus durch den Rechtsstaat. Abschiebehaft als Ausschlussinstitution.
Vortrag aus der Reihe Grenzkritik – Perspektiven auf Abschottung, Gewalt und Widerstand (organisiert von Seebrücke Münster, AK Zu Recht Münster, Bündnis gegen Abschiebungen)
Die Institution Gefängnis ist historisch gesehen sehr jung und doch ist sie schon so tief im Bewusstsein eines Einzelnen verankert, dass sich kaum jemand eine Welt ohne sie vorstellen kann. Kindern wird von klein auf das Schema „gute Polizei/böse Verbrecher“ vermittelt, was nur sehr selten im Laufe der Sozialisation korrigiert wird. Gefängnisse kennen alle und die Meisten „wissen“, dass dort die „Bösen“, die „Böses“ getan haben, eingesperrt werden. Was die meisten Menschen nicht wissen, ist, dass zum Beispiel in Deutschland rund 7 000 Menschen jährlich im Gefängnis sitzen, weil sie keinen akzeptierten Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln vorweisen konnten. Ebenso dürfte nur ähnlich wenigen Menschen bewusst sein, dass Personen nicht wegen einer strafrechtlichen Verurteilung in Abschiebegefängnissen inhaftiert werden, sondern einzig aus dem Grund, sie aus dem Land zu schaffen und diesen Vorgang zu erleichtern.
Sebastian Nitschke ist seit 2017 politisch aktiv gegen das Abschiebegefängnis Darmstadt und forschte 2019 zu Gerichtsakten von Fällen aus der Abschiebungshaft im westfälischen Büren. Diese wurden mit Theorie und Methodik der Kritischen Sozialen Arbeit und der Kritischen Kriminologie untersucht. Im Vortrag soll so chronologisch der Weg von der Festnahme, über die Gerichtsverhandlung und schließlich zum Beschwerdeverfahren rekonstruiert werden. Die Akten dienen als Schlüssel zur Erschließung der institutionellen Ordnung Abschiebungshaft und deren Ausschlussmechanismen.
Der Vortrag findet am Freitag, den 24.04.2020 um 19 Uhr auf dem Youtube-Kanal Digital Radikal Münster statt: https://www.youtube.com/watch?v=_VFcYbyonCM